ePA elektronischr Patientenakte: Aktueller Stand

Aktuell können Psychotherapeutische Praxen in der Regel NICHT auf die elektronische Akte zugreifen bzw. dort Informationen über Patienten eintragen.

Die DPtV (Deutsche Psychotherapeuten-Vereinigung) schrieb dazu am 16. Januar 25: die elektronische Patientenakte (ePA) wird seit gestern zunächst in 230 ausgewählten Praxen in Hamburg, Franken und Nordrhein-Westfalen sowie einigen Krankenhäusern und Apotheken getestet. Für alle Versicherten, die der ePA nicht widersprochen haben, beginnen die Krankenkassen die entsprechenden Patientenakten anzulegen.

Der Chaos-Computer-Club hatte bereits im Dezember 2024 auf eklatante Sicherheitsmängel in der sogenannten ePA für alle hingewiesen. In der jetzt startenden Erprobungsphase müssen diese Sicherheitsmängel schnell und effizient behoben werden, bevor der bundesweite Betrieb außerhalb der Testregionen starten darf. Um die ePA zukünftig zu nutzen, muss neben dem Anschluss an die Telematikinfrastruktur ein Praxissoftware-Update für die ePA 3.0 vorhanden sein. Auch dieses Update macht den PVS-Herstellern offenbar technische Schwierigkeiten und ist nicht flächendeckend verfügbar.

Die gematik hat nun zunächst zugesichert, die Funktionalität der ePA nur in den Modellpraxen zu ermöglichen und angekündigt, die Sicherheitsmängel zu fokussieren. Damit soll auch das ePA-3.0-Update erst einmal nur in den Modellpraxen verfügbar sein.

Ich empfehle jedem, sich kritisch über die elektronische Akte zu informieren, z.B. hier: KBV – Elektronische Patientenakte – ePA


Beitrag veröffentlicht

in

von